Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen – darunter auch Webseiten. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Für Betriebe, die Dienstleistungen online anbieten, ist Barrierefreiheit damit nicht nur eine soziale Verantwortung, sondern auch gesetzliche Pflicht.
Barrierefreiheit im Web – was bedeutet das konkret?
Eine barrierefreie Website berücksichtigt unter anderem:
• kontrastreiche und lesbare Gestaltung,
• logische Seitenstruktur und Navigationsführung,
• Bedienbarkeit per Tastatur,
• Verwendung von Alt-Texten für Bilder,
• Kompatibilität mit Screenreadern,
• verständliche Sprache und klare Inhalte.
Diese Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 / 2.2).
WordPress als flexible Lösung
Die Umsetzung erfolgt auf Basis des Content Management Systems WordPress, das sich durch seine Benutzerfreundlichkeit, Erweiterbarkeit und Zukunftssicherheit auszeichnet. Dabei setzen wir auf barrierefreie Themes und Plugins, die den technischen Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Layout und Funktionen werden so gestaltet, dass sie für möglichst viele Nutzergruppen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen.
Inhalte einfach selbst pflegen
Nach der finalen Freigabe und Onlineschaltung erhalten Sie eine vollständig eingerichtete und einsatzbereite Website. Inhalte wie Texte, Bilder oder Neuigkeiten können Sie nach einer kurzen Einweisung anschließend bequem selbst verwalten – ganz ohne Programmierkenntnisse. Auf Wunsch bieten wir auch weiterführenden Support an.
FAZIT
Barrierefreies Webdesign wird zukünftig kein Zusatz mehr sein, sondern Standard. Mit dem CMS WordPress bieten wir eine zukunftssichere, gesetzeskonforme Lösung, die nutzerfreundlich und flexibel ist und alle erreicht.
